Oberlandesgericht Schleswig-Holstein
Gottorfstr. 2, 24837 - 24837 Schleswig„Roter Elefant“ nennen die Schleswiger den markanten Bau in der Gottorfstraße 2. Nachdem die Herzogtümer Schleswig und Holstein preußische Provinz geworden waren, wurde die Stadt Schleswig durch Erlass vom 20. Juni 1868 zum Sitz des Oberpräsidenten und des Regierungspräsidenten bestimmt. Mit Genehmigung Wilhelms I. wurde 1875 mit Planung und Bau eines repräsentativen Backsteinbaus begonnen. Von Beginn an stand das Gebäude wegen seiner Ausmaße und opulenten Gestaltung in der Kritik. Nach Ende des zweiten Weltkrieges wurde die gesamte Landesregierung nach Kiel verlegt. Als Ausgleich für die Stadt Schleswig wolle man „Wege finden, vornehmlich wieder Behörden von besonderer Bedeutung nach Schleswig zu verlegen“, schrieb Ende 1946 der stellvertretende Ministerpräsident Hermann Lüdemann an den damaligen Schleswiger Bürgermeister Hermann Clausen. Am Ende dieser Bemühungen stand neben der Verlegung der Landesmuseen auch der Umzug des Oberlandesgerichts von Kiel nach Schleswig. Das Oberlandesgericht ist unter anderem zuständig für Berufungsverfahren in Zivil- und Familiensachen. Es verfügt über 16 Zivilsenate und 2 Strafsenate. Im Jahr 2008 sind rund 1.600 Berufungen in Zivilstreitigkeiten und rund 1.100 Berufungen in Familiensachen eingegangen. Heute sind in Schleswig neben dem Generalstaatsanwalt auch das Landesverfassungsgericht, das Oberverwaltungs- und das Verwaltungsgericht, das Landessozial- und das Sozialgericht sowie das Amtsgericht Schleswig angesiedelt. Die Motivgeber sind gegenüber Dreharbeiten sehr aufgeschlossen und ausgesprochen hilfsbereit und kooperativ. Somit ist Schleswig die ideale Location für alle Gerichtsszenen.