Finanzielle Unterstützung für die Fertigstellung
In begründeten Ausnahmefällen kann für die Fertigstellung von programmfüllenden Kinofilmen Förderung beantragt werden. Dies gilt lediglich für Projekte, die im Rahmen der Produktion nicht aus öffentlichen Mitteln gefördert wurden. Die Förderung erfolgt in Form von erfolgsbedingt rückzahlbaren Darlehen.
3 Steps zur Antragsstellung
Wer ist antragsberechtigt?
Anträge können gestellt werden von:
Produzent*innen (hierzu zählen auch Produzent*innen, die ihren eigenen Film produzieren)
Beratungstermin vereinbaren
Ihr müsst einen Beratungstermin bis spätestens 14 Tage vor dem Einreichtermin vereinbaren.
Förderung beantragen
Der Antrag kann ausschließlich online gestellt werden. Zugangsdaten zum Antragsportal erhaltet ihr im Beratungsgespräch mit unseren Förderreferent*innen.
Das für den Antrag zuständige Gremium richtet sich nach den voraussichtlichen Herstellungskosten des entstehenden Films.
Blick nach vorn
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