MERKBLATT HAMBURGER KINOPREISE
In Zusammenarbeit mit der Behörde für Kultur und Medien Hamburg werden einmal jährlich für qualitativ herausragende Kinoprogramme des vergangenen Jahres auf Antrag von Betreiber*innen Hamburger Kinos und Abspielstätten Kinopreise von einer gesonderten Jury vergeben.
- Einreichtermin für die Hamburger Kinopreise ist in diesem Jahr der 30. April 2025.
- Antragsberechtigt sind ausschließlich Hamburger Kinos und Abspielstätten, die nicht in öffentlicher Trägerschaft stehen.
- Anträge werden online gestellt und müssen spätestens am Tag der Einreichung bis 23:59 Uhr vollständig digital eingereicht sein.
- Sie erhalten Ihre Zugangsdaten nach Anmeldung bei der*dem zuständigen Förderreferentin*en bei der MOIN Filmförderung.
- Die Preisgelder müssen ausschließlich im prämierten Filmtheater verwendet werden. Dies ist schriftlich nachzuweisen.
- Zur Antragstellung und für weitere Informationen setzen Sie sich bitte mit der*dem zuständigen Förderreferentin*en bei der MOIN Filmförderung in Verbindung.
Zu den entscheidungsrelevanten Anlagen gehören:
- Anschreiben
- Beschreibung des Kinos mit Ausführungen zur technischen Ausstattung, den Mitarbeitenden, einzelnen Sälen usw. (max. zweiseitig)
- Bildmaterial zum Kino (Fotos oder Video von max. 3 min. Länge möglich)
- Lückenloser Spielplan des vergangenen Jahres (nach BKM Vorlage)
- Beschreibung zu Maßnahmen in den Bereichen Innovation, Nachhaltigkeit, Diversität und Barrierefreiheit (max. zweiseitig)
- Formular zur Darstellung der Spielzeit im Jahr 2024
- Unterschriebene De-minimis-Erklärung
Stand: März 2025