Wir supporten eure Auswertungsmaßnahmen
Damit ein Film auch sein Zielpublikum findet, braucht es passende Marketingmaßnahmen und Kinos, die ihn zeigen. Die Förderung erfolgt in Form eines erfolgsbedingt rückzahlbaren Darlehens und soll 50 Prozent der kalkulierten Gesamtherstellungskosten nicht überschreiten.
3 Steps zur Antragsstellung
Wer ist antragsberechtigt?
Anträge können gestellt werden von:
Verleih- und Vertriebsunternehmen, die im Besitz entsprechender
Verwertungsrechte sindin Einzelfällen sind auch Produzent*innen antragsberechtigt, die im
Besitz der Verwertungsrechte sind und darstellen können, dass eine professionelle Auswertung ihres Films erfolgt
Beratungstermin vereinbaren
Ihr müsst einen Beratungstermin bis spätestens 14 Tage vor dem Einreichtermin vereinbaren.
Förderung beantragen
Der Antrag kann ausschließlich online gestellt werden. Zugangsdaten zum Antragsportal erhaltet ihr im Beratungsgespräch mit unseren Förderreferent*innen.
Das für den Antrag zuständige Gremium richtet sich nach den voraussichtlichen Herstellungskosten des entstehenden Films.