Drehgenehmigungen
Eine allgemeine Firmen-Drehgenehmigung – wie in einigen deutschen Städten vorgeschrieben – ist in Hamburg und Schleswig-Holstein nicht notwendig.
Für Aufnahmen von Einzelpersonen oder kleinen mobilen Teams, die nur per Handkamera oder mit einfachem Stativ an im Voraus nicht festgelegten Locations vorgenommen werden, ohne Dritte einzuschränken, zu behindern oder zu gefährden - wie z.B. bei aktueller Berichterstattung oder Dokumentation – ist nach Kenntnisstand der Film Commission keine Genehmigung / Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Allerdings wird bei derartigen Aufnahmen in der Hamburger Innenstadt oder in sensiblen Bereichen wie z.B. im Umfeld der Reeperbahn empfohlen, eine informelle Email an das Bezirksamt Mitte zu richten. Sofern keine Einwände vorliegen, bekommt ihr eine Bestätigung durch das Bezirksamt.
Genehmigungspflicht besteht immer dann, wenn Arbeitsgeräte oder Sets auf öffentlichem Grund aufgebaut und Dritte durch die Dreharbeiten eingeschränkt oder behindert werden. Dann müssen Genehmigungen (Sondernutzungserlaubnisse) und ggfs. straßenverkehrsbehördliche Anordnungen (Parkplätze/HVZ/Sperrungen) für die einzelnen Drehorte eingeholt werden, an denen die Arbeiten stattfinden sollen. Am leichtesten ist dies mit Hilfe unseres einheitlichen Motivbogens: Das Formular muss vollständig ausfüllt werden und mit mindestens zwei Wochen Vorlauffrist an die zuständigen Behörden schickt werden. WICHTIG: dem Antrag muss eine möglichst detaillierte Skizze beigefügt werden, bei Antrag auf Sperrungen mit Verkehrszeichenplan.